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   BGH, 23.09.1952 - 2 StR 67/52   

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https://dejure.org/1952,268
BGH, 23.09.1952 - 2 StR 67/52 (https://dejure.org/1952,268)
BGH, Entscheidung vom 23.09.1952 - 2 StR 67/52 (https://dejure.org/1952,268)
BGH, Entscheidung vom 23. September 1952 - 2 StR 67/52 (https://dejure.org/1952,268)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 3, 68
  • NJW 1952, 1265
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.02.1952 - 2 StR 112/50

    Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht -

    Auszug aus BGH, 23.09.1952 - 2 StR 67/52
    Die Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht ist danach ordnungsmässig nur erhoben, wenn sie sowohl die Tatsache angibt, die nach der Auffassung des Beschwerdeführers nicht genügend erforscht ist, als auch das Beweismittel bezeichnet, das der Tatrichter zur weiteren Erforschung der Wahrheit noch hätte benutzen müssen (BGHSt 2, 168).
  • RG, 04.05.1897 - 1392/97

    1. Darf ein in der Hauptverhandlung als Zeuge vernommener Richter in dem

    Auszug aus BGH, 23.09.1952 - 2 StR 67/52
    Im übrigen will § 22 StPO verhindern, dass persönliche Empfindungen des Richters die Entscheidung der Schuldfrage beeinflussen (vgl. hierzu RGSt 30, 70).
  • BGH, 13.12.1955 - 1 StR 354/55

    Rechtsmittel

    Da der von Landgerichtsdirektor Dr. M. angezeigte Ablehnungsgrund durch Gerichtsbeschluß für begründet erklärt wurde, war er von jeder Art richterlicher Tätigkeit, wie der Beschwerdeführer in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung ausführt (BGHSt 3, 68), ausgeschlossen.

    Das Einwirken auf beschleunigte Erledigung in dem vor seinem Abschluß stehenden Geschäftsjahr stellt keinen unzulässigen Eingriff in das Verfahren dar (vgl BGHSt 3, 68).

  • BGH, 05.04.1973 - 2 StR 427/70

    Verjährung der NS-Verbrechen - Verjährung von Mord - Strafklageverbrauch -

    Der Gesetzgeber hat sie dadurch, daß er sie der Landesjustizverwaltung und nicht den Gerichten übertrug, als reine Verwaltungsaufgabe und nicht einmal als eine justizförmige Verwaltungsaufgabe gekennzeichnet (vgl. dazu Schäfer in Loewe/Rosenberg, 21. Aufl. Einleitung S. 58; Eberhardt Schmidt, Lehrkommentar 2. Aufl. Teil I Rdn. 482 - 486; Teil III § 43 GVG Rdn. 43, vgl. auch BGHSt 3, 68).
  • BGH, 13.02.1973 - 1 StR 541/72

    Besorgnis an der Unparteilichkeit des erkennenden Gerichts - Selbstablehnung

    In den Fällen des § 30 StPO kann das Revisionsgericht den Beschluß, durch den die Selbstablehnung eines Richters wegen eines Verhältnisses, das seine Ablehnung rechtfertigen könnte, für begründet oder für nicht begründet erklärt wird, grundsätzlich nicht überprüfen (RGSt 30, 123, 124; 67, 276, 277; BGHSt 3, 68, 69; BGH GA 1962, 338; BGH, Urteil vom 1. Juli 1971 - 1 StR 362/70 -).
  • BGH, 04.11.1959 - 2 StR 421/59

    Unterschlagung durch Verpfändung einer gemieteten Schreibmaschine - Ausschluss

    Dies ergibt sich klar aus dem Zweck der Vorschrift: § 22 StPO will mit Rücksicht auf das Ansehen der Strafrechtspflege schon den Anschein eines Verdachtes der Parteilichkeit vermeiden und deshalb alle Personen von der Ausübung des Richteramtes ausschließen, wenn aus den in § 22 Nr. 1 bis 5 StPO angeführten Gründen allgemein die Möglichkeit einer Voreingenommenheit besteht (Hahn, Materialien zur Strafprozeßordnung 1. Abteilung, 2. Abschnitt S. 81; RGSt 30, 70; 59, 267; BGHSt 3, 68; 9, 193) [BGH 13.04.1956 - 2 StR 93/56] .
  • BGH, 01.12.1955 - 4 StR 420/55

    Verurteilung wegen gemeinschaftlicher Notzucht in Tateinheit mit

    Es wird nun die Meinung vertreten: Wer durch sein Handeln eine Straftat vorsätzlich begeht oder unterstützt, die für das Opfer einen Unglücksfall darstellt, ist nur wegen dieser Tat oder Tatbeteiligung nicht aber - auch -wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar (BGHSt 3, 68; Welzel, 4. Aufl S 349; Schmidhäuser JZ 1955, 437; etwas einschränkend wohl Gallas, JZ 1954, 642: Zurücktreten des § 330 c StGB bei Tötungsversuch).
  • BGH, 11.12.1973 - 1 StR 517/73

    Handeln aus niedrigen Beweggründen bei Vorliegen eines bedingten Tötungsvorsatzes

    Es bedarf hier keiner näheren Prüfung der Frage, inwieweit auf das Vorbringen, daß die Schöffen nicht von der im Gesetz bestimmten Person ausgelost worden seien, überhaupt die Revision gestützt werden kann (vgl. BayObLG NJW 1961, 56 im Anschluß an BGHSt 7, 23, 24; Schäfer in Löwe/Rosenberg 22. Aufl. Anm. 2 zu § 77 GVG; s. hierzu auch BGHSt 3, 68).
  • BGH, 06.12.1973 - 4 StR 554/73

    Anforderungen an die ordnungsgemäße Besetzung der Strafkammer - Auslosung der

    Das Ziehen der Lose ist somit eine "reine" Verwaltungstätigkeit (so schon BGHSt 3, 68, 69; Eberhard Schmidt a.a.O. § 45 Rdn 9; a.A. Schäfer a.a.O. § 77 Anm. 2).
  • BGH, 09.07.1953 - 3 StR 33/53

    Rechtsmittel

    Diese Entscheidung ist ein innerer Vorgang des Gerichts und entzieht sich der Nachprüfung durch das Revisionsgericht (vgl BGH NJW 1952, 1265).
  • BGH, 20.12.1982 - AnwSt (B) 11/82

    Anspruch der Verfahrensbeteiligten auf Anhörung zu allgemeinen Maßnahmen der

    Rechtsanwalt Q. ist mit seinem Ausschluß wegen Besorgnis der Befangenheit von jeder Art richterlicher Tätigkeit in dieser Sache, also auch von der Mitwirkung an dieser Entscheidung, ausgeschlossen (BGHSt 3, 68).
  • BGH, 28.06.1960 - 1 StR 243/60

    Rechtsmittel

    Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs in BGHSt 3, 68 steht nicht entgegen.
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